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RÜSSEGG LUZERN

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1. AUSGANGSLAGE

Mit dem vielschichtigen Projekttitel Kunst im Fluss lanciert die Projektgruppe KIF der Visarte Zentralschweiz den Startevent in Form einer open air gallery unter dem Autobahnviadukt „Rüssegg“. Dazu werden die Künstler:innen von Visarte Zentralschweiz eingeladen, Projektvorschläge einzureichen. Diese haben die Projektidee „Aufwertung und Bereicherung der beiden Flussläufe Emme / Reuss“ gemäss beiliegendem Flyer zum Inhalt. Der ausgewählte Ort überrascht als Unort, als unbekannter Aussenraum und als Nahtstelle zwischen Stadt und Agglomeration. Er liegt unter der wichtigsten Transportachse von Nord nach Süd und schafft damit Bezüge und Sehnsüchte zum Mittelmeer und zum Nordpol. Mit dem „Nordpol“, als realem städtischen Aussenraum, sind wir in unmittelbarer Nähe zum Kulminationspunkt unserer Projektidee, an welchem sich die unterschiedlichen Charaktere der Flussläufe Reuss und Emme deutlicher nicht zeigen könnten.

2) VERANSTALTER / ADRESSE
Visarte Zentralschweiz / Projektgruppe KIF

c/o EGLI ARCHITEKTUR GMBH

Blattenmoosstrasse 3

6014 Luzern

 

Der Wettbewerb wird organisiert durch Hansjürg Egli

3) ART DER AUSSCHREIBUNG

Anonymer Wettbewerb nach der Wettbewerbsordnung des Berufsverbandes Visarte unter Künstler:innen zur Erlangung von Projektvorschlägen für den Startevent Kunst im Fluss.

4) TEILNAHMEBERECHTIGUNG

Eingeladen sind alle Künstler:innen der Visarte Sektion Zentralschweiz. Die Künstler:innen können einzeln oder in Gruppen teilnehmen.

5) JURY

Die Jury setzt sich zusammen aus

 

Präsidium

Vertretung Kunstbetrieb / Kurator:in

 

Vertretung Ausstellungskommission

Vertretung WEKO

Vertretung Projektgruppe Kunst im Fluss, KIF Vertretung Projektgruppe Kunst im Fluss, KIF Wettbewerbsorganisation

Bereichsleiter Baugesuch Stadt Luzern

Karin Mairitsch, Künstlerin Rektorin der Züricher Hochschule der Künste Jana Bruggmann Kuratorin Kunst des Nidwaldner Museums

 

Martin Gut, Kurator

Carmen Lorente, Künstlerin

Barbara Hennig Marques, Künstlerin

Hans Stricker

Hansjürg Egli, Architekt (beratend ohne Stimmrecht)

Reto Käch (beratend ohne Stimmrecht)

6 )  A U S F Ü H R U N G S S U M M E

Für die Umsetzung der ausgewählten Projektideen (inkl. Preisgelder) steht eine Summe von Fr. 10‘000.- zur Verfügung.

7 )  P E R I M E T E R

Der für den Startevent ausgeschiedene Projektperimeter ist im Eigentum der Stadt Luzern und befindet sich unter dem Autobahnviadukt „ Rüssegg“ Luzern.

Projektperimeter Übersicht und Zufahrt

Projektperimeter: Konkreter Ausstellungs-Agitationsbereich „open air gallery“

Abbildung 1

Projektperimeter
Ausstellungs- / Agitationsbereich „open air gallery“

Blick nach Norden

Abbildung 2

Projektperimeter
Ausstellungs- / Agitationsbereich „open air gallery“

Blick nach Norden

Abbildung 3

Projektperimeter
Ausstellungs- / Agitationsbereich „open air gallery“

Blick nach Süden

Abbildung 4

Erweiterter Perimeter

Brückenraum / Horizont / Aura / Bezug zum Wasser

Blick nach Süden

8 )  V O R G A B E N  Z U M  P E R I M E T E R  ( R A H M E N B E D I N G U N G E N )

Beim vorgesehenen Perimeter für die projektierten Kunstinstallationen handelt es sich um ein Gebiet mit verschiedenen baurechtlichen Herausforderungen. Da die Projektideen im öffentlichen Raum umgesetzt werden, haben diese den Anforderungen des Bundesamts für Strassen ASTRA, der kantonalen Fachstellen Verkehr und Infrastruktur (vif), Umwelt und Energie (uwe) Landwirtschaft und Wald (lawa), sowie der Korporation Luzern und des Umweltschutzes der Stadt Luzern zu entsprechen. Zu beachten gilt:

  • Die von der Jury ausgewählten Projektideen sind den zuständigen Amtsstellen zur Überprüfung einzureichen.

  • Der Gewässerraum darf nicht tangiert werden

  • Die Installation von Beleuchtungen im Gewässer- bzw. Flussbereich ist nicht erlaubt.

  • Die naturnahen Ufergehölze sind von Installationen freizuhalten

  • Es dürfen zu keiner Zeit Stoffe ins Gewässer gelangen, welche die Gesundheit der Wasserlebewesen gefährden.

  • Bedingungen des Bundesamts für Strassen ASTRA für Ausnahmebewilligung „Kunstprojekt“:

    • Es dürfen grundsätzlich keine fixen Installationen an der Infrastrukturanlage der Nationalstrasse angebracht werden.

    • Erlaubt sind:

      • Temporäre Befestigungen an den Bohr- und Bindlöcher der Betonträger (bspw. mit Seil oder Schraubenzangen)

      • Montagefreie Befestigungen an Stützen

      • Temporäre Befestigungen an der begehbaren Passerelle unter dem Viadukt (bspw. mit Kabelbinder)

      • Verankerungen im Boden, sofern sie rückbaubar sind

    • Die Strassen- und Wegflächen müssen für Fahrzeuge freigehalten werden.

    • Die Rückgabe des Geländes hat wie angetroffen zu erfolgen.

  • Die Erreichbarkeit des Grundstücks erfolgt in Abstimmung mit der Jury über die private Erschliessungs- strasse ab Kreisel Reusseggstrasse.

  • Die Projekteingaben sind für die Dauer von 3 bis 8 Wochen robust, sicher und wetterbeständig zu konzipieren.

  • Während der Ausstellungszeit ist keine Aufsicht und Überwachung vorgesehen.

  • Die Veranstalterin versichert die Werke während der Ausstellung nicht.

  • Die Veranstalterin haftet nicht für allfällige Beschädigungen während der Dauer der Ausstellung, Präsentation ..und Perfomation.

  • Die Projektentwürfe enthalten auch ein Umsetzungs- und Montagekonzept. Je nach Art der ausgewählten Projekte, wird sich der Wettbewerbskoordinator mit Unterstützung der Projektgruppe KIF um Beihilfe bei der Montage und Demontage kümmern (Hebebühnen / Rollgerüste usw.).

9 )  A N F O R D E R U N G E N  A N  D I E  P R O J E K T I D E E N

Die Projektideen sind im Massstab und in der Wahl der Mittel fei. Einschränkungen ergeben sich aufgrund der Vorgaben zum Perimeter, wie unter Punkt 8 beschrieben und aus den finanziellen Möglichkeiten. Es sind auch ephemere Projekte von kurzer Dauer willkommen (Performances, Tanz usw.) Es darf nur ein Projekt pro kunstschaffende/s Person / Team eingereicht werden. Varianten sind nicht zulässig

1 0 )  K E N N Z E I C H N U N G  D E R  E N T W Ü R F E 

Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Jede Seite ist mit einem Kennwort zu bezeichnen. Gleichzeitig ist ein verschlossenes, mit demselben Kennwort bezeichnetes Kuvert, enthaltend Name und Adresse des Verfassers/der Verfasserin abzugeben. Auf den Papieren darf kein Hinweis auf die Verfasserin oder den Verfasser ersichtlich sein.

1 1 )  A U S S T E L L U N G

Kurator

Die Ausstellung wird von der Ausstellungskommission unter der Leitung von Martin Gut kuratiert.

 

Eröffnung

Die Ausstellung wird als Startevent für Kunst im Fluss mit einer Vernissage eröffnet.

 

Dauer der Ausstellung

ca. 3 bis 8 Wochen.

 

Dokumentation

Es besteht die Absicht, Performances und Ausstellung mit Videoaufnahmen zu dokumentieren und im Anschluss an die Ausstellung über einen QR-Code zu verorten.

1 2 )  U N T E R L A G E N  /  B E I L A G E N

Die Ausschreibungsunterlagen können unter www.visarte-zentralschweiz.ch eingesehen und abgerufen werden: - Flyer Kunst im Fluss - Ausschreibung mit Perimeter - Perimeter Plan Übersicht mit Auflagen

1 3 )  F R A G E S T E L L U N G  U N D  B E A N T W O R T U N G

Fragen mit dem Vermerk „Ausschreibung zum Startevent“ sind per Mail bis zum 30. November 2022 an die Wettbewerbsorganisation hansjuerg.egli@visarte-zentralschweiz.ch zu senden. Die Beantwortung erfolgt zusammengefasst via die Webseite www.visarte-zentralschweiz.ch bis 15. Dezember 2022.

1 4 )  E I N Z U R E I C H E N D E  U N T E R L A G E N

Unterlagen Die Projektideen sind auf max. zwei Seiten in der Grösse von A4 bis A3 (bei A3-Format wenn nötig gefaltet für Briefkastentauglichkeit), vertikal darzustellen und ausgedruckt einzureichen

1 5 )  A B G A B E  D E R  P R O J E K T I D E E N

Einreichung der Projektideen an EGLI ARCHITEKTUR GMBH, Blattenmoosstrasse 3, 6014 Luzern bis 31. Januar 2023. Bei Eingaben mit der Post gilt der Poststempel. Zu spät eingereichte Arbeiten werden nicht berücksichtigt.

1 6 )  J U R I E R U N G

Die Jurierung der eingereichten Arbeiten erfolgt bis zum 1. März 2023. Die Teilnehmer:innen werden umgehend schriftlich benachrichtigt. Es werden 3-9 Projekte (je nach Umfang und Ausdehnung) zur Umsetzung ausgewählt. Der Entscheid der Jury wird nicht begründet. Projekte, welche die Rahmenbedingungen nicht einhalten, werden ausgeschieden. Der Entscheid ist für die Veranstalterin und für die Teilnehmenden verbindlich und kann nicht angefochten werden. Seite 10/10 Für die Umsetzung der jurierten Projekte gilt der Vorbehalt der positiven Überprüfung durch die zuständigen Amtsstellen.

1 7 )  E N T S C H Ä D I G U N G

Die Abgabe der Entwürfe wird nicht entschädigt. Die prämierten und zur Ausführung ausgewählten Projekte werden in Abhängigkeit von Aufwand und Materialkosten mit Fr. 500.- bis Fr. 2‘000.- vergütet.

1 8 )  T E R M I N E

Ausschreibung

Besichtigung vor Ort

Fragenstellung

Fragenbeantwortung 

Eingabeschluss

Jurierung

Vorprüfung Stadt / Kanton / ASTRA  Umsetzung Startevent / Beginn Ausstellung 

ab 1. Oktober 2022

7. Oktober, 17.00 Uhr

bis 30. November 2022

bis 15. Dezember 2022

31. Januar 2023

bis 1. März 2023

März 2023

3. Juni 2023

1 9 )  E I G E N T U M S V E R H Ä L T N I S S E  U N D  U R H E B E R R E C H T E

Die Projektideen und Urheberrechte bleiben Eigentum der Verfasser:innen.

20) SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Veranstalter, Jury und Teilnehmer:innen anerkennen mit der Genehmigung bzw. der Teilnahme das Wettbewerbsprogramm und die darin enthaltenen Bestimmungen als verbindlich.

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